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Besserer Schutz für Kinder

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Datum:
Veröffentlicht: 19.12.11
Von:
Michael Kreuzfelder

Bund der Deutschen Katholischen Jugend zum Kinderschutzgesetz

BDKJ begrüßt das neue Bundeskinderschutzgesetz im Grundsatz. Für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit könnte es allerdings Nachteile bringen.

Berlin. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt die Einigung beim Bundeskinderschutzgesetz. „Das Gesetz und die darin vorgesehenen Maßnahmen bieten Kindern einen besseren Schutz vor Vernachlässigung und Gewalt“, so BDKJ-Bundesvorsitzende Ursula Fehling am Freitag in Berlin. Vor allem die Idee, Hebammen stärker mit der Begleitung gefährdeter Familien zu betrauen, sei ein gutes Mittel, das jetzt endlich finanziert sei. Gleichzeitig befürchtet der Dachverband der katholischen Jugendorganisationen Nachteile für die ehrenamtliche Jugendarbeit.

Denn die Kommunen sind im Gesetz nicht mehr verpflichtet, die Qualitätskriterien für den Jugendschutz vor Ort mit freien Trägern – wie eben den katholischen Jugendverbänden – individuell zu vereinbaren. „Führungszeugnisse oder andere schwer erfüllbare Auflagen für Wochenenden und Sommerlager - das kann jetzt jede Kommune Jugendverbänden auferlegen. Das würde die ehrenamtliche Arbeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen echt erschweren.“ Der Kinderschutz stehe natürlich zu Recht im Vordergrund des Gesetzes. „Aber es stellt das Ehrenamt und die Selbstorganisation von Jugendarbeit vor große Herausforderungen.“ Das hätte zum Beispiel mit einer finanziellen Unterstützung der Präventionsarbeit von Jugendverbänden besser geregelt werden können.