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Nein zum Fracking durch die Hintertüre

Datum:
Veröffentlicht: 2.4.15
Von:
Christoph Schreiber

BDKJ Bayern zum neuen Gesetzesentwurf zu Fracking

München, 2. April 2015. Der BDKJ Bayern ist enttäuscht über den vom Bundeskabinett gestern vorgelegten Gesetzesentwurf zu Fracking. Umweltschützer und –experten sind sich einig, dass mit diesem Entwurf nach und nach kommerzielles Fracking in Deutschland und Bayern ermöglicht werden wird. Die Kriterien sind weich und lassen viel Spielraum.

In Sorge um die Interessen junger Menschen und zukünftiger Generationen und auf Grund der noch nicht abzuschätzenden Folgen für diese bekräftigt der BDKJ Bayern sein Nein zu Fracking und verdeutlicht noch einmal die Kritikpunkte:

Verunreinigung des Grund- und Oberflächenwassers durch das Bohrwasser und die darin enthaltenen Chemikalien, Migration von chemischen Stoffen aus der Lagerstätte, Freisetzung von Treibhausgasen und giftigen Gasen, Auslösung von Erdbeben, Lärm vom Bohren und regelmäßigen Fracken.

Der BDKJ Bayern setzt sich auch in Zukunft ganz im Sinne der Bewahrung der Schöpfung für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und für den Klimaschutz ein. Die mit der Technologie des Frackings verbundenen Risiken sind mit dieser Grundhaltung nicht vereinbar. Stattdessen fordern wir die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

„Es entsteht, mal wieder, der Eindruck, dass die Interessen von Konzernen über dem Bürgerwillen stehen. Mit der vielzitierten Salamitaktik werden nach und nach Fakten geschaffen die Fracking ermöglichen werden. Wer Fracking nicht möchte, muss auch keine Probebohrungen machen! Vor einem Jahr hat Ministerpräsident Seehofer deutlich gemacht, dass es mit ihm kein Fracking in Bayern geben wird. Wir hoffen, dass er zu seinem Wort stehen wird“ resümiert Claudia Junker-Kübert, BDKJ-Landesvorsitzende.