Verbesserungen für Ehrenamtliche

BDKJ-Bayern diskutiert in Würzburg über die Rahmenbedingungen ehrenamtlichen Engagements
München. Die Delegierten des BDKJ Bayern beschäftigen sich bei ihrer Landesversammlung in Würzburg mit Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit.
Unter anderem beschloss die BDKJ-Landesversammlung ein Maßnahmenpaket bestehend aus fünf Punkten. Der BDKJ-Landesvorstand Bayern wird sich dafür einsetzen, den Bekanntheitsgrad der JuLeiCa (Jugendleiter/-innen-Card) und die mit ihr verbundene Anerkennungskultur über die Jugendringstrukturen intensiv voran zu treiben. Dazu gehört auch die inner- und außerverbandliche Öffentlichkeitsarbeit über den BJR zu verstärken. Zudem soll innerverbandlich geprüft werden, ob die Fahrtkosten für Ehrenamtliche analog zu denen der hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen erstattet werden können. Auch werden sich die Jugendverbandsverantwortlichen auf Landesebene dafür einsetzen, dass in Wirtschaft, Politik und Kirche “Ehrenamtlichkeit” als Grundprinzip der katholischen Jugendarbeit erkannt und gefördert wird. Das Maßnahmenpaket sieht daher auch vor Jugendarbeit bei allen inner- und außerkirchlichen Arbeitgeber zu einer Selbstverständlichkeit zu machen.
In einer weiteren Beschluss fordern die Delegierten die Fraktionen im Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung auf, die Regelungen des „Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit“ (JArbFreistG) zeitnah zu novellieren bzw. andere gesetzliche oder verwaltungsmäßige Regelungen so anzupassen, dass Schülerinnen und Schülern die Wahrnehmung von Aufgaben, die ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit erfordert, auch im Rahmen der Schulzeit ermöglicht wird, dass Studierende, die in der Jugendarbeit ehrenamtlich engagiert sind, analog zu den Regelungen des JArbFreistG von restriktiven Anwesenheitspflichten in den Hochschulen entlastet werden und dass das Tagen von Leitungsgremien in den Kanon der Freistellungszwecke aufgenommen wird. Hinsichtlich des Umfangs der Freistellungstage und der Anzahl von Veranstaltungen fordert der BDKJ Bayern eine Weiterentwicklung zu flexiblen Freistellungskonten in Höhe von je 120 Arbeitsstunden pro Jahr (ohne Begrenzung der Veranstaltungsanzahl), da eine solche Regelung den Bedürfnissen in Jugendarbeit und Betrieben mehr entspreche.