Weg zur Bildung wieder frei!

Evangelische und Katholische Jugend in Bayern begrüßen Volksbegehren über Studiengebühren
München. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren gegen die Studiengebühren an Bayerns Hochschulen zugelassen. Nur noch in Bayern und Niedersachsen müssen Studierende diese Hürde zur Hochschulausbildung überspringen. Alle anderen Kultusminister haben bereits erkannt, dass Hochschulbildung nicht über private Geldbeutel finanziert werden darf.
Mit dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 22. Oktober darf es nun doch eine Volksabstimmung über die unbeliebten Studiengebühren geben. Zwar hatte Innenminister Herrmann (CSU) versucht, eine Abstimmung des Volkes zu verhindern, doch der Gerichtsbescheid ist eindeutig. Die finanzpolitischen Winkelzüge halten der Rechtsprechung nicht stand. Damit könnte es nach Jahren kostenpflichtigen Studierens wieder eine Umkehr geben.
Die beiden konfessionellen Jugendverbände begrüßen diesen Entscheid. Schon seit der Einführung dieser Gebühren fordern sie, diese wieder aufzuheben.
"Die Studiengebühren verhindern gleiche Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten für bayerische Studierende und sind dringend abzuschaffen“, sagt Patrick Wolf, Vorsitzender der Evangelischen Jugend in Bayern. Unbegreiflich bei der Diskussion ist für ihn, dass der Freistaat Bayern eines von zwei Bundesländern in Deutschland ist, das die Studiengebühren noch erhebt, obwohl sich viele Hochschulen mit der Verwendung der Gelder schwer tun.
Unverständlich für die Vertreter der Jugendarbeit ist die Haltung des Wissenschaftsministers Heubisch (FDP), der auf jeden Fall an den Einnahmen festhalten will. Zweifellos braucht dieser Bildungsbereich gerade bei den hohen Zahlen der neuen Studierenden auch viele Haushaltsmittel.
Doch Lippenbekenntnissen wie „Deutschlands Rohstoff sei die Bildung“ oder „Wir brauchen dringend hochqualifizierte Nachwuchskräfte“, müssen auch politische Taten folgen, fordert Landesjugendpfarrer Gerd Bauer. Noch immer leidet die bayerische Politik finanziell an dem Desaster der bayerischen Landesbank. Dies darf aber nicht privatisiert werden und damit zu Lasten der zukünftigen Hochschulabsolventen oder der Hochschulen gehen, sind sich die Katholische und Evangelische Jugend in Bayern einig. Die Staatsregierung darf sich hier nicht aus ihrer Bildungsverantwortung stehlen, sondern hat für eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der bayerischen Hochschulen Sorge zu tragen.
„Mit dem Gerichtsentscheid ist der Weg endlich frei, damit die Studiengebühren auch in Bayern abgeschafft werden und Studentinnen und Studenten ohne zusätzliche finanzielle Belastungen studieren können“, freut sich Simon Müller-Pein, Landesvorsitzender des BDKJ.