Willkommen in Bayern!? – Unsere Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge in Bayern
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Bayern zum Tag des Flüchtlings 2014
26.09.2014. Bereits seit vielen Jahren engagieren sich der BDKJ Bayern und seine Mitgliedsverbände in der Flüchtlings- und Asylpolitik. Mit Projekten wie „Fremde werden Freunde“ oder „...denn ihr seid selbst Fremde“ wurden seit Beginn der 90er Jahre immer wieder erfolgreich Akzente gesetzt, die auf die Situation von Menschen aufmerksam machen sollten, die in Deutschland eine neue Heimat suchen.
Heute – am Tag des Flüchtlings – erinnert der BDKJ Bayern daran und mahnt die Verantwortung an, die wir nach wie vor als Gesellschaft für Menschen auf der Flucht haben. „Lampedusa geht uns alle an, nicht erst seit diesem Jahr. Seit 2004 starben über 6000 Boatpeople bei dem Versuch auf die italienische Insel und damit nach Europa zu kommen. Hundertausende riskierten Leib und Leben um in Sicherheit zu kommen“ so Claudia Junker-Kübert, BDKJ-Landesvorsitzende.Die Fluchtgründe sind vielfältig – immer jedoch stehen im Hintergrund Geschichten von wirtschaftlichem und sozialem Elend. Kein Mensch flieht freiwillig!
Gerade deshalb ist die Gesellschaft heute mehr denn je gefragt etwas Konkretes zu tun, um den Herausforderungen zu begegnen. Deutschland darf sich nicht hinter der Dublin III-Verordnung verstecken, eine umfassende Solidarität aller EU-Staaten ist nötig.
Denn es beginnt bei jeder und jedem Einzelnen, in den Kommunen, den Ländern, den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, den Jugendverbänden. Auch für den BDKJ Bayern und seinen Mitgliedsverbänden besteht die Aufgabe sich an den Bedürfnissen junger, in Bayern ankommender, Menschen zu orientieren und passende Projekte außerschulischer Jugendarbeit und Freizeitangeboten anzubieten bzw. zu organisieren. Vor allem unbegleitete Minderjährige haben einen besonderen Unterstützungsbedarf. Der BDKJ Bayern unterstützt die Forderungen des Bayerischen Jugendrings (BJR) eine unabhängige Beratung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in asyl-, aufenthalts- sowie sozialrechtlichen Fragen anzubieten und Inobhutnahme von allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis zur Volljährigkeit im Rahmen und mit den Standards des Jugendhilferechts fortzusetzen.
„Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft ist es, das „Wir“ sozial und ethnisch so zu erweitern, dass es jeden Menschen erfasst. Dann sind Diskussionen über Willkommens- beziehungsweise Anerkennungskultur oder Fremdheit schon überflüssig“ schließt Claudia Junker-Kübert.