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Strukturen

BDKJ-Diözesanversammlung

Diözesanversammlung

Die Diözesanversammlung ist das oberste beschließende Organ des Diözesanverbandes des BDKJ. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes des BDKJ, die in der Diözesanordnung näher bestimmt sind. Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind die Vertreter*innen der Jugendverbände und der Regionalverbände und die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes.

Diözesankonferenz der Jugendverbände (JVK)

Die Diözesankonferenz der Jugendverbände, wie die JVK eigentlich heißt, berät die Diözesanversammlung und den BDKJ- Diözesanvorstand. Stimmberechtigte Mitglieder sind jeweils eine Vertretung des Diözesanvorstands bzw. der Diözesanleitung eines jeden Jugendverbands und ein Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstands.

Diözesankonferenz der Regionalverbände (RVK)

Die Diözesankonferenz der Regionalverbände des BDKJ dient dem Erfahrungsaustausch und beschließt über Fragen, die ausschließlich das Verhältnis der Regionalverbände untereinander betreffen. Sie berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesankonferenz der Regionalverbände des BDKJ sind je ein Mitglied eines jeden Regionalvorstandes und zwei Mitglieder des Diözesanvorstandes. Näheres ist in der Diözesanordnung im §12 nachzulesen.

Strukturen der Jugendpastoral 2025