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FAQ – Frequently Asked Questions

Hier beantworten wir Fragen, die häufig gestellt werden. Fehlt eine wichtige Frage? Dann wenden Sie sich gerne an den Pressekontakt.

  1. Unsere Mitarbeitenden begleiten junge Menschen auf ihrem Lebensweg, fördern sie in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und befähigen sie zur Selbstbestimmung.
  2. Kirche erlebbar, Glaube erfahrbar machen und junge Menschen auf ihrer Suche nach christlichen Lebens- und Handlungsperspektiven begleiten – das ist eines unserer Ziele.
  3. Ehrenamtliches Engagement in der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit fördern, begleiten und unterstützen wir.
  4. Wir möchten junge Menschen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.
  5. Es ist uns wichtig, uns für die Bewahrung der Schöpfung und soziale Gerechtigkeit einzusetzen.
  6. Demokratieförderung und jugendpolitische Bildung sind uns wichtig.
  7. Wir engagieren uns gegen Rassismus, für Integration, Inklusion und interkulturelle Verständigung.
  8. Wir arbeiten mit Schulen zusammen und bieten schulnahe Jugendarbeit an.
  9. Niederschwellige, offene Angebote für verschiedene Jugendkulturen und Milieus gehören zu unserem Profil.

BDKJ steht für „Bund der Deutschen Katholischen Jugend“. Der BDKJ-Diözesanverband Bamberg ist der Dachverband der katholischen Jugendverbände im Erzbistum Bamberg. Der Verband wählt einen Diözesanvorstand, der sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Er übernimmt politische und kirchenpolitische Vertretungsaufgaben und organisiert bistumsweite Veranstaltungen.

Das Jugendamt der Erzdiözese (EJA) gehört zum Erzbistum Bamberg. Es unterstützt kirchliche Jugend- und Jugendverbandsarbeit im Erzbistum. Das umfasst:

Auch, wenn die Bezeichnung zum Verwechseln ähnlich klingt: Das Jugendamt der Erzdiözese ist nicht das städtische Jugendamt, das sich zum Beispiel um Kinderschutz kümmert.

Mehr über das EJA: Jugendamt der Erzdiözese

Alle Mitarbeitenden im Jugendamt der Erzdiözese sind im Adressverzeichnis „Who is Who“ aufgelistet (unter „Kontakt“).

Die Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen des Jugendamtes und den Pastoralen Teams in den Seelsorgebereichen regeln die zum 1. Oktober 2024 durch den Generalvikar in Kraft gesetzten Rahmenvorgaben. Die Rahmenvorgaben regeln den Arbeitseinsatz der Bildungsreferent*innen des Jugendamtes in den Feldern:

  1. Arbeit in den Seelsorgebereichen im Dekanat
  2. Zusammenarbeit mit dem BDKJ und den Jugendverbänden
  3. Übernahme von übergeordneten Aufgaben auf regionaler oder diözesaner Ebene

Entsprechende Vereinbarungen werden in kollegialer Verantwortung zwischen den Leitenden Pfarrern, den Bildungsreferent*innen und dem BDKJ-Regionalverband getroffen und durch die Leitung des Jugendamtes verifiziert.

Im Erzbistum Bamberg gibt es mehrere Kinder- und Jugendgruppen, die in einem Jugendverband organisiert sind. Eine Liste der regionalen Verbände ist unter Jugendverbände zu finden. Außerdem besteht der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) aus verschiedenen Regionalverbänden, die man bei Interesse anfragen kann. Im ganzen Erzbistum verteilt arbeiten auch Bildungsreferent*innen in Fachstellen, die einen Überblick über die jeweiligen regionalen Jugendgruppen haben. Oder man fragt in der örtlichen Pfarrei nach Angeboten für Kinder und Jugendliche.

  • Bildungsmaßnahmen für junge Menschen (maximal 26 Jahre) unterstützt der Bayerische Jugendring. Er fördert Maßnahmen im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen und sportlichen Bereich.

  • Religiöse Bildungsmaßnahmen bekommen ebenfalls finanzielle Zuschüsse. Dazu gehören zum Beispiel Veranstaltungen im Rahmen der Erstkommunion und Firmung. Die Erzdiözese Bamberg stellt dafür einen eigenen Etat zur Verfügung, der vom Diözesanjugendpfarrer verwaltet wird. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Kinder- und Jugendgruppen bei ihm Zuschussformulare einreichen.

Für Opfer und Betroffene sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Bamberg stehen Ansprech-partner*innen zur Verfügung. Sie haben die Aufgabe, Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener nachzugehen und entsprechende juristische und gegebenenfalls therapeutische Maßnahmen einzuleiten.

Beauftragte und Koordinatorin

Eva Hastenteufel-Knörr
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Ringstraße 31
96117 Memmelsdorf
Telefon: 0951 / 40 73 55 25
Fax: 0951 / 40 73 55 26
E-Mail: eva.hastenteufel@kanzlei-hastenteufel.de 

Die Beauftragte der Erzdiözese Bamberg für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Geistliche, Ordensangehörige und kirchliche Mitarbeiter*innen ist Rechtsanwältin Eva Hastenteufel-Knörr; sie ist vor allem als Koordinatorin zwischen Opfern, Justiz und Erzbistum Bamberg tätig sowie als Beraterin für Mitarbeitende, die Hinweise auf einen möglichen Missbrauch erhalten haben und diesen an sie weitermelden.

Direkte Ansprechpartner*innen für Opfer und Betroffene sowie Wissensträger*innen

Marlies Fischer und Ute Staufer
Notruf bei sexualisierter Gewalt – Sozialdienst katholischer Frauen
Heiliggrabstraße 14
96052 Bamberg
Telefon: 0951 9868730
E-Mail: notruf@skf-bamberg.de
Internet www.skf-bamberg.de 

Joseph Düsel
Leitender Oberstaatsanwalt a.D
Treustraße 25
96050 Bamberg
Telefon: 0951 15337 oder 0178 5548636
E-Mail: j.duesel@web.de