Mit der Anmeldung zu einer Jugendreise (Freizeit), die schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen muss, bietet der/die Teilnehmende (soweit minderjährig durch die Unterschrift der/s gesetzlichen Vertreter/s) dem Jugendamt der Erzdiözese bzw. der verantwortlichen Dienststelle des Jugendamtes (im Folgenden Veranstalter genannt) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an.
Der Reisevertrag ist mit dem Zugang der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande gekommen. Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Anmeldung zur Reise erkennt der/die Teilnehmende die allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters an. Bei minderjährigen Teilnehmenden haften die gesetzlichen Vertreter für die Ansprüche aus dem Reisevertrag.