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Reiserecht

Durch Gesetzesänderungen im Reiserecht, die im Juli 2018 in Kraft getreten sind, sind für die Organisation und Durchführung von Reisen im Kontext der Jugendverbandsarbeit bestimmte Auflagen zu beachten. Insbesondere mehrtägige Veranstaltungen der Jugend- und Regionalverbände wie Zeltlager, Stufenwochenenden oder Städtefahrten zählen unter Umständen als „Pauschalreise“, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Um weiterhin eigenständig aktiv zu sein und Veranstaltungen wie gewohnt organisieren zu können, hat der BDKJ-Diözesanverband Bamberg eine Arbeitshilfe „Informationen zum Pauschalreiserecht“ für den interenen Gebrauch herausgegeben. Diese kann bei Bedarf angefragt werden.

Bei Fragen und Unklarheiten könnt ihr euch gerne an Andreas Hoppe Weick vom BDKJ-Diözesanvorstand wenden: andreas.weick@bdkj-bamberg.de 

Weitere Informationen zum Thema Jugendarbeit und Reiserecht gibt es bei der BAG Katholisches Jugendreisen: bag-katholisches-jugendreisen.de/reiserecht