Im Erzbistum Bamberg gibt es seit 2019 die Verpflichtung, dass alle Gruppen, Pfarreien und Organisationen ein Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vorlegen müssen, das ISK.
Bei diesem Konzept geht es nicht um die einmalige Entwicklung, sondern um einen andauernden Prozess, den Schutz für alle herzustellen. Darum muss für jedes Konzept eine Person zuständig sein, um dieses in der Organisation lebendig zu halten und Veränderungen mit einzubauen.
Das Jugendamt der Erzdiözese entwickelte durch die AG Schutzkonzept ein eigenes Rahmenkonzept für die Stellen innerhalb des Jugendamtes, dieses ist für alle gültig und kann ergänzt werden. Alle Bereiche haben ihre Risikoanalyse vorgelegt und werden für neue Aktionen oder Arbeitsbereiche ergänzt.
Das ist viel Aufwand, aber unsere Erfahrung zeigt, dass wir viel tun müssen um den Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zu stoppen. Die Konzepte können aber auch nur dann funktionieren, wenn sie mit Leben gefüllt und immer wieder mit den Beteiligten optimiert und geprüft werden.
Dieses Konzept soll helfen alle zu Schützen und eine Basis für eine Sichere Arbeit zu schaffen.
Das Konzept ist die Theorie von Schutz und euer Umgang damit ist die Praxis. Nur wenn die Theorie gut ist kann es eine gute Praxis geben und aus guter Praxis entsteht eine gute Theorie.
Das Konzept umfasst die folgenden Punkte und kann bald hier eingesehen werden.
- Entwicklung und Etablierung des Schutzkonzeptes in allen Bereichen des EJA
- Flächendeckendes Schulungskonzept für alle Ehrenamtlichen mit Leitungsaufgaben
- Schulung und Weiterqualifizierung der Hauptamtlichen Mitarbeitenden des EJA in den Bereichen: Schutz von Kindern in Digitalen Räumen, Sexualpädagogisches Wissen, Awarness in der Jugendarbeit
- Umsetzung der im Schutzkonzept festgelegten Meldewege
- Umsetzung des im Schutzkonzepts festgelegten Umgangs mit Betroffenen Personen
- Bewertung der Risiken und festlegung von Maßnahmen bei allen Veranstaltungen und Aktionen.
Alle weiteren Informationen findet man auf der Seite der Koordinierungsstelle zur Prävention von Sexualisierter Gewalt und bei Fällen von Gewaltanwendung: